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   LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02   

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https://dejure.org/2005,23835
LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02 (https://dejure.org/2005,23835)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2005 - L 1 KR 46/02 (https://dejure.org/2005,23835)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - L 1 KR 46/02 (https://dejure.org/2005,23835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Krankengeld; Anspruch auf Krankengeld eines familienversicherten Arbeitslosen; Voraussetzungen für die Gewährung von Krankengeld; Begriff der "Arbeitsunfähigkeit"; Rechtmäßigkeit der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02
    Wenn der Versicherte keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringt, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit; eines Aufhebungsbescheides nach § 48 SGB X bedarf es dann nicht (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103; SozR 3-2500 § 49 Nr. 4).

    Der Versicherte darf dann auf gleiche oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S. 12 f.; SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S. 22 f.).

  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02
    Abweichend von dieser Regel gewährt jedoch § 19 Abs. 2 SGB V a. F. Versicherungspflichtigen, deren Mitgliedschaft endet, noch einen Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange sie keine Erwerbstätigkeit ausüben (vgl. BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

    Eine Krankenversicherung als Familienangehöriger kommt nicht zustande, solange der Angehörige aus der eigenen Pflichtversicherung noch nachgehenden Versicherungsschutz genießt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 5).

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R

    Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02
    Der Versicherte darf dann auf gleiche oder ähnlich geartete Tätigkeiten "verwiesen" werden, wobei aber der Kreis möglicher Verweisungstätigkeiten entsprechend der Funktion des Krankengeldes eng zu ziehen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S. 12 f.; SozR 3-2500 § 44 Nr. 9 S. 22 f.).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02
    Zu der hier gegebenen Fallkonstellation, in dem die unter den Begriff der Arbeitsunfähigkeit zu subsumierende Leistungsminderung erst zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem der Versicherte seinen Arbeitsplatz verloren und über einen längeren Zeitraum Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen hat, hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 19. September 2002 (Az: B 1 KR 11/02 R = BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) entschieden, dass nicht mehr auf die besonderen Anforderungen der früheren Tätigkeiten abzustellen ist.
  • BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78

    Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02
    Selbst wenn die Beklagte die Gewährung nicht durch ausdrücklichen Bescheid oder durch formloses Schreiben, sondern nur mündlich oder durch Mitteilung in Form eines Auszahlungsscheines oder gar nur durch konkludente Handlung (Überweisung des Geldes) vorgenommen haben sollte, handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19).
  • SG Duisburg, 06.03.2020 - S 41 AS 889/19
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist nämlich anerkannt, dass eine Verbescheidung auch nur mündlich oder gar nur durch konkludente Handlung (z.B., wie hier, durch Überweisung des Geldes) vorgenommen werden kann, es sich somit auch dann um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BSG vom 20.12.1978 - 3 RK 42/78 = SozR 2200 § 183 Nr. 19; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, BSGE 99, 252-261, SozR 4-3500 § 28 Nr. 3, Rn. 14; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2005 - L 1 KR 46/02 -, juris).
  • LSG Hessen, 30.05.2023 - L 1 KR 291/22
    Für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB V trage die Klägerin als eine ihren Anspruch begründende Tatsache die objektive Beweislast (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.06.2005 - L 1 KR 46/02 - juris, Rn. 60).
  • SG Darmstadt, 26.09.2022 - S 10 KR 585/20
    Für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB V trägt die Klägerin als eine ihren Anspruch begründende Tatsache die objektive Beweislast (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.06.2005 - L 1 KR 46/02 - juris, Rn. 60).
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